Neues aus dem Bundestag

Krankenhausreformgesetz – wichtigste Strukturreform der vergangenen 15 Jahre


Das heutige Finanzierungssystem für Krankenhäuser setzt auf Fallpauschalen. Das führt zu Fehlanreizen, gefährdet die Versorgung ländlicher Räume und belastet das Personal. Jetzt hat der Bundestag diese wichtigste Strukturreform der vergangenen 15 Jahre beschlossen. Ziele sind die Stärkung der Versorgung insbesondere ländlicher Räume, bessere Versorgungsqualität und ein Ausweg aus dem ökonomischen Hamsterrad.

Die Krankenhäuser sollen künftig bis zu 60 Prozent über so genannte Vorhaltepauschalen finanziert werden, die weitgehend unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle sind. Damit sinkt der Druck, diese Kosten über möglichst viele, möglichst lukrative Behandlungen zu erwirtschaften. Kern der Reform sind so genannte Leistungsgruppen, die die Länder den Krankenhäusern zuweisen. Die Länder bestimmen damit, welche Krankenhäuser welche Leistungen erbringen können. Mit diesen Leistungsgruppen sind Qualitätsvorgaben, Mindestvorhaltezahlen sowie die Vorhaltefinanzierung verknüpft. 

Insbesondere für ländliche Regionen enthält das Gesetz eine Reihe wichtiger Verbesserungen: Häuser, die für die Versorgung zwingend notwendig sind, erhalten künftig ein Garantiebudget. Und zwar auch dann, wenn die Zahl ihrer Leistungen unter eine bestimmte Schwelle fällt. Es wird so genannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen geben, wo auch pflegerische Leistungen angesiedelt werden dürfen. Krankenhäuser in ländlichen Räumen können unbeschränkt an der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn in diesen Regionen zu wenig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vorhanden sind.

Zur Finanzierung der Strukturreformen wird ein Transformationsfonds aufgelegt. Dieser wird hälftig von Ländern und gesetzlicher Krankenversicherung finanziert. Das Gesetz ist Ende November im Bundesrat. Lässt dieser die Reform passieren, kann das Gesetz Anfang 2025 Schritt für Schritt in Kraft treten.

Bundestag hat ein Sicherheitspaket beschlossen

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf den schrecklichen Terroranschlag in Solingen, ein Sicherheitspaket erarbeitet. Wir haben intensiv verhandelt und dringend notwendige rechtsstaatliche Änderungen erwirkt.

Das Paket beinhaltet zwei neue Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei. Mit diesen neuen Befugnissen sind tiefgreifende Grundrechtseingriffe verbunden. Kritisch ist beispielsweise, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Identität geflüchteter Menschen einen Internetabgleich vornehmen darf, wenn dieser auf andere Weise nicht aufgeklärt werden kann. Unter hohem Einsatz ist es uns gelungen klare Vorgaben für die automatisierte Datenanalyse und den nachträglichen biometrischen Abgleich im Internet einzubauen. Beispielsweise darf der Abgleich nicht flächendeckend erfolgen, sondern nur in Bereichen des Internets, die zu den Ermittlungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen und ist auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten beschränkt.

Das Paket hat auch Leistungsausschlüsse für Asylbewerber*innen vorgesehen, für deren Abmilderung und Härtefallregelungen wir uns eingesetzt haben. Uns ist wichtig, dass Gruppen nicht unter Generalverdacht geraten. Wir kämpfen gemeinsam weiter für ein faires, funktionierendes EU-Asylsystem, in dem der einzelne Mensch zählt. Wir erwarten eine verfassungsgemäße Umsetzung der Gesetze, die in Zweifelsfragen natürlich gerichtlich überprüfbar sind.

Positiv zu bewerten ist, dass wir endlich stärkere Regelungen im Waffenrecht, die lange Zeit in der Koalition blockiert worden waren, heraushandeln konnten. Für Extremist*innen wird es schwieriger, legal in den Besitz von Waffen zu kommen. Wir stärken mit einem begleitenden Entschließungsantrag die Extremismusprävention.

Trotz erreichter Verbesserungen war es ersichtlich ein Kompromiss-Paket, an dem aus unserer Sicht weitere Verbesserungen dringend notwendig gewesen wären, für die keine Mehrheiten in der Koalition gefunden werden konnten.

Wohngeld-Plus-Gesetz – Wohngeld für Mieter*innen steigt um 15 Prozent

Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleineren Einkommen besonders stark. Daher hat die Koalition die Stärkung des Wohngeldes im Koalitionsvertrag vereinbart, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Damit weiten wir den Empfängerkreis der Wohngeldberechtigten von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte aus, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein.

Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau durch höheres Wohngeld abgefedert, für 1-Personen-Haushalte um monatlich 19,20 Euro und 5-Personen-Haushalte um monatlich 39,20 Euro. Der pauschale Ansatz, der nicht zwischen saniert und unsaniert differenziert, muss aus unserer Sicht noch weiterentwickelt und die Ausgestaltung noch verbessert werden, so dass dieses Instrument auch wirklich einen Beitrag für die sozial-ökologische Transformation unseres Gebäudebestandes leisten kann. 

KitaqualitätsgesetzFaire Chancen für alle Kinder

Mit dem neuen KiTa-Qualitätsgesetz lösen wir ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Alle Kinder haben das Recht auf eine gute frühkindliche Bildung, die den Grundstein für ihren weiteren Bildungsweg und ihre Zukunft legt. Trotz der angespannten Haushaltslage investiert der Bund 2025 und 2026 vier Milliarden Euro zur Unterstützung der Länder. Familienministerin Lisa Paus hat hier einen wichtigen Erfolg erzielt. Wir investieren weiter in die frühkindliche Bildung und damit auch in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit diesem Beschluss unterstützen wir auch viele Kinder und Familien in unserer Region und entlasten Fach- und Arbeitskräfte in unseren Kitas. Eine entscheidende Weiterentwicklung im Gesetz ist der Fokus auf Qualität. Damit kommt konkret mehr Geld in der Fachkräftegewinnung, dem Fachkraft-Kind-Schlüssel und der sprachlichen Bildung an.