Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages habe ich den Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von Martina Renner, Stefan Seidler, Till Steffen, Marco Wanderwitz, Carmen Wegge u. a. mitgezeichnet und werde mich entsprechend für dessen Gelingen einsetzen.
Nach meiner Überzeugung liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.