Pressemitteilung Betreuungsvergütung

Grüne Bundestagsabgeordnete Tesfaiesus warnt vor Sparlogik bei rechtlicher Betreuung – Menschenwürde schützen statt Leistungen pauschalieren

Der Schutz der Menschenwürde steht im Zentrum der rechtlichen Betreuung. Wer seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, hat Anspruch auf eine individuelle, verlässliche und fachlich qualifizierte Unterstützung.

Vor diesem Hintergrund kritisiert Awet Tesfaiesus, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, die im Bundesrat diskutierte Evaluationslinie zur Änderung der Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern. Dieses System sei Ausdruck staatlicher Verantwortung und nicht haushalterische Verfügungsmasse.

Zwar sei die geplante Überprüfung der Vergütungsstruktur notwendig, sie dürfe aber nicht dem Ziel untergeordnet werden, Haushaltsmittel zu kürzen. Stattdessen müsse sie darauf ausgerichtet sein, konkrete Verbesserungen für die betreuten Menschen zu ermöglichen – qualitativ, personell und strukturell.

Bereits jetzt geben viele Betreuer:innen ihren Beruf auf, weil die Rahmenbedingungen unzumutbar geworden sind. Hohe psychische Belastung, ständige Rufbereitschaft und große Verantwortung für rechtlich überragende Interessen treffen auf eine Vergütung, die diesen Anforderungen nicht gerecht wird.

Zugleich warnt Tesfaiesus vor einer weiteren Pauschalierung der Betreuungsleistungen. Rechtliche Betreuung ist keine standardisierbare Dienstleistung, sondern muss sich immer an der Lebensrealität und den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person orientieren. Pauschalen engen diesen Anspruch ein – mehr Raum für Einzelfallgerechtigkeit ist notwendig.

Auch aus kommunalpolitischer Sicht sei die Entwicklung alarmierend. Wenn rechtliche Betreuungen wegbrechen, geraten soziale und sozialpsychiatrische Dienste der Kommunen schnell an ihre Belastungsgrenze. Ein funktionierendes Betreuungssystem entlastet nicht nur die Justiz, sondern schützt auch kommunale Infrastrukturen vor Überforderung. Daher ruft Tesfaiesus die kommunalen Spitzenverbände auf, sich aktiv in die politische Debatte einzubringen – nicht zuletzt im Interesse ihrer eigenen finanziellen Handlungsfähigkeit.

Auch müsse man den Weg öffnen für eine stärker arbeitsteilige Organisation, etwa dadurch, dass künftig auch Betreuungskanzleien die Betreuung übertragen werden kann, sodass individuelle Stärken im Team besser ausgespielt werden können.