Bundesgericht unterstreicht: Rundfunkbeitrag auch wegen Kulturprogramm zulässig – Kulturauftrag stärken, nicht schwächen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem vielfältigen Angebot an Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt, erklärt Awet Tesfaiesus, MdB (Bündnis 90/Die Grünen):


„Das Urteil macht deutlich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein demokratisches Gut. Das Bundesverwaltungsgericht unterstreicht, dass der Rundfunkbeitrag gerade wegen des umfassenden Gesamtangebots, einschließlich des umfassenden Kulturprogramms gerechtfertigt ist. Er ist die Grundlage dafür, dass Kultur, Information und Bildung und auch Unterhaltung unabhängig von kommerziellen Interessen allen Menschen zugänglich bleiben.“


Das Gericht hat in seiner Begründung hervorgehoben, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote einen wichtigen Gegenpol zu gewerblichen Medienangeboten darstellen.


„Gerade diese Grundversorgung ist heute wichtiger denn je. Kommerzielle Anbieter können insbesondere Kultur und Bildung nicht in dem Umfang sichern, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk es tut. Ihn zu schwächen heißt demokratische Vielfalt abzubauen“, so Tesfaiesus weiter.


Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen des Kulturstaatsministers Weimar, der den Rundfunkbeitrag als „Zwangsbeitrag“ bezeichnet und das System insgesamt kritisiert hatte, warnt Tesfaiesus vor schwerwiegenden Konsequenzen:


„Wer jetzt den öffentlich-rechtlichen Auftrag infrage stellt, stellt zugleich auch die Rundfunkfinanzierung insgesamt in Frage. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass erst regelmäßige und strukturelle Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt zur Grundrechtswidrigkeit führen würden.“


Besondere Sorge äußert Tesfaiesus mit Blick auf Spartensender und kulturelle Angebote:


„3sat, ARTE und andere Kulturangebote stehen exemplarisch für die Stärke des öffentlich-rechtlichen Systems durch inhaltliche Vielfalt. Wenn wir diese Angebote nicht sichern und ausbauen, droht genau die Schieflage, vor der das Gericht heute indirekt gewarnt hat: Einseitigkeit, Verflachung und Kommerzialisierung.“


Tesfaiesus fordert daher, die laufenden Reformprozesse konsequent auf Stärkung des Kultur- und Bildungsauftrags auszurichten:


„Wir brauchen mehr kulturelle Tiefe, und mehr Zugang hierzu in der Breite in allen Teilen des ÖRR. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung müssen öffentlich-rechtliche Angebote Räume für Austausch in der und mit der Kultur und für kritische Debatten bieten. Dafür muss die Regierung jetzt Verantwortung übernehmen.“