Diese Woche im Bundestag

Reform der Filmförderung

Die Berlinale stellt eines der bedeutendsten Ereignisse der Filmbranche dar und ist ein Highlight für die deutsche Filmförderung. Das Filmförderungsgesetz (FFG) läuft Ende des Jahres aus. Anfang 2025 soll eine längst überfällige Novellierung des FFG erfolgen, mit dem Hauptziel die Standortbedingungen für Filmproduktionen in Deutschland durch die Einführung von Steueranreizen und einer Investitionsverpflichtung zu verbessern.  Die Neuaufstellung der Filmförderung soll eine internationale Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen und qualitativ hochwertige Filme in Deutschland entwickeln und produzieren. Die Reform beinhaltet die Einrichtung eines Diversitätsbeirats bei der Filmförderungsanstalt sowie die Pflicht zur Herstellung und Zugänglichmachung von barrierefreien Fassungen von geförderten Filmen. Im Fokus steht auch das Modell des Green Shootings für eine nachhaltigere Filmproduktion.

Bundestag beschließt das Wachstumschancengesetz

Am Freitag beschloss die Ampelkoalition das Wachstumschancengesetz im Bundestag. Allerdings könnte das Gesetz am Widerstand der Union im Bundesrat scheitern. Das Wachstumschancengesetz sieht Steuererleichterungen von etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr vor, um die heimische Wirtschaft bei der Umstellung auf Klimaneutralität und verstärkte Forschung zu unterstützen. Dazu gehören direkte Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen in Energieeffizienz, günstigere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, erweiterte Forschungszulagen sowie Regelungen zum Bürokratieabbau.

Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis

Das Cannabisgesetz setzt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer humanen und modernen Drogenpolitik. Das Cannabisgesetz ist darauf ausgerichtet, den Umgang mit Cannabis in Deutschland zu reformieren, um den Jugendschutz zu stärken, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Repression gegenüber erwachsenen Konsument*innen zu verringern. Es werden klare Regelungen für den Besitz, Anbau und die kontrollierte Abgabe von Cannabis festgelegt, und es wird angestrebt, die Auswirkungen dieser Reform mittels wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte zu überprüfen. Das Gesetz soll in zwei Stufen in Kraft treten, wobei die Regelungen zur Entkriminalisierung und zum Eigenanbau im April 2024 starten sollen, gefolgt von den Regelungen zu Anbauvereinigungen im Juli 2024.