Förderbescheid für die Umgestaltung des Fuldaufers aus dem Bundesprogramm

Die Stadt Rotenburg an der Fulda hat einen Förderbescheid in Höhe von über 2,72 Millionen Euro für die Neugestaltung des nördlichen Fuldaufers erhalten. Dieses Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gefördert. „Durch die Aufwertung werden die Folgen von Starkregenereignissen minimiert, die Artenvielfalt in der Innenstadt erhöht, der Hitzeentwicklung in der Innenstadt entgegengewirkt und Treibhausgase verringert. Mit dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel fördern wir Städte und Gemeinden beim Klimaschutz. Ich freue mich, dass sich die Stadt Rotenburg auf die kommenden Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet.“, so MdB Awet Tesfaiesus.

Die Neugestaltung des Nordufers soll ein wesentlicher Bestandteil des Stadtentwicklungskonzepts sein. Es werden neue Pflanzinseln und Bäume gepflanzt, um Schatten und Kühlung in die versiegelten Bereiche zu bringen. Des Weiteren sollen am Nordufer Asphalt- und Betonflächen entfernt und durch Kleinsteinpflaster ersetzt werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten. Darüber hinaus werden künftig Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Ladesäulen sowie mehr Außengastronomie statt Autoparkplätze angeboten.

Diese Woche im Bundestag

Auf dem Weg zum grünen Meilenstein: Die Klimaziele 2030

Die Klimaziel für 2030 sind auf Basis aktueller Treibhausgas-Prognosen erreichbar. Bis 2045 plant die Bundesregierung klimaneutral zu sein. Die niedrigeren Treibhausgas-Emissionen sind hauptsächlich auf den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung der Kohleverstromung zurückzuführen. Hingegen liegen die Sektoren Gebäude und Verkehr hinter ihren Klimazielen. Eine Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes könnte für Nachbesserungen sorgen.

Cannabis-Teil-Legalisierung passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gebilligt, das den Konsum sowie den Besitz und Anbau von Cannabis in begrenzter Menge erlaubt. Trotz Kritik und Bedenken aus einigen Bundesländern hat das Gesetz die Zustimmung erhalten und soll planmäßig am 1. April in Kraft treten. Die Ampelkoalition strebt mit diesem Schritt eine Wende in der Drogenpolitik an, während einige unionsgeführte Länder Bedenken hinsichtlich der Legalisierung äußerten. Die neuen Regeln wirken präventiv, ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen. Die Bundesländer müssen die Umsetzung der neuen Regeln überwachen und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.

„Das Grundgesetz für das Internet“ wurde im Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 21. März das „Digitale-Dienste-Gesetz“ verabschiedet, das die Umsetzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU in Deutschland regelt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Grundrechte im Internet zu schützen, die Meinungsfreiheit zu stärken, die Regulierung von digitalen Diensten zu verbessern und eine effektive Plattformregulierung im europäischen Verbund zu schaffen. Es beinhaltet die Einrichtung eines Beirats aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verbänden, um die Aufsichtstätigkeit zu begleiten und zu beraten. Zudem wird eine nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste (KDD) als unabhängiger Strang der Bundesnetzagentur eingerichtet, welche als nationale Anlaufstelle für Beschwerden gegen soziale Netzwerke und E-Commerce-Dienste fungiert. Der Bundesrat entscheidet über das Gesetz im April.